Hier erfahren Sie alles Wissenswerte zum Thema Schadenfreiheitsrabatt (SFR). Dabei handelt es sich um ein Rabattsystem der Kfz Versicherung, mit dem Autofahrer, die nur wenig Schäden melden, belohnt werden sollen. Je länger ein Versicherungsnehmer der Versicherung keinen Schaden gemeldet hat, desto höher steigt sein Schadenfreiheitsrabatt. Das führt dazu, dass der Versicherte deutlich weniger für seine Autoversicherung zahlen muss.
Beitragssatz bei der Autoversicherung
Jeder Kunde, der eine Kfz Versicherung abschließt, bekommt eine Schadenfreiheitsklasse zugewiesen. Zu jeder SF-Klasse gehört ein bestimmter Beitragssatz. Seit Deregulierung im Jahre 1994 können die Beitragssätze aber von Versicherungsgesellschaft zu Versicherungsgesellschaft variieren und müssen den allgemeinen Versicherungsbedingungen (AKB) der einzelnen Versicherungsunternehmen entnommen werden. Allgemein gilt aber, je höher die SF Klasse des Versicherten, desto niedriger der von ihm zu zahlende Beitragssatz. Dementsprechend günstiger wird seine Autoversicherung.
Einstufung in das Rabattsystem der Kfz Versicherung
Wenn ein Fahranfänger weniger als 3 Jahre einen Führerschein besitz, beginnt er mit SF-Klasse 0 bei der Kfz-Versicherung. Wer länger als drei Jahr einen Führerschein besitzt, kann bereits mit der günstigeren Schadenfreiheitsklasse SF Klasse ½ einsteigen. Danach wird der Schadenfreiheitsrabatt (SFR) jedes Jahr angepasst. Falls der Versicherte seiner Versicherung im abgelaufenen Jahr keinen Schaden gemeldet hat, steigt sein Schadenfreiheitsrabatt im nächsten Jahr. Umgekehrt sinkt sein Rabatt im Folgejahr, wenn er seiner Versicherung zuvor einen Schaden gemeldet hat. Die Rückstufung erfolgt gemäß der Rückstufungstabelle des jeweiligen Versicherers, die Sie in den allgemeinen Versicherungsbedingungen (AKB) jeder Versicherungsgesellschaft finden.
Jahre ohne Schaden | Schadenfreiheitsklasse PKW | Haftpflicht Beitragssatz in % |
Vollkasko Beitragssatz in % |
10 | SF 10 | 25 | 35 |
9 | SF 9 | 25 | 40 |
8 | SF 8 | 25 | 40 |
7 | SF 7 | 25 | 40 |
6 | SF 6 | 30 | 45 |
5 | SF 5 | 35 | 45 |
4 | SF 4 | 35 | 50 |
3 | SF 3 | 40 | 55 |
2 | SF 2 | 45 | 65 |
1 | SF 1 | 50 | 65 |
min. drei Jahre Führerschein | SF ½ | 60 | 70 |
Anfänger | 0 | 100 | 100 |
Malusklasse | M | 160 | 180 |
Schadenfreiheitsrabatt bei der Vollkasko und Kfz-Haftpflicht
Das Rabattsystem gibt es sowohl bei der Kfz-Haftpflichtversicherung als auch bei der Vollkaskoversicherung. Dagegen kommt dieses Rabattsystem bei der Teilkaskoversicherung nicht zur Anwendung. Für Kfz-Haftpflicht und die Vollkasko wird der Rabatt jeweils separat berechnet. Das bedeutet sie können je nach Schadensverlauf bei der einen Versicherungssparte einen höheren Rabatt haben als bei der anderen Versicherungssparte.
Schadenfreiheitsrabatt nach dem Wechsel der Versicherung
Versicherungskunden fragen sich oft, was bei einem Wechsel der Versicherung mit ihrem Schadenfreiheitsrabatt passiert. Ein Autofahrer, die zu einer anderen Kfz Versicherung wechseln will, muss keine Angst haben, seinen bisherigen SFR zu verlieren. Die neue Versicherung fragt bei dem Vorversicherer den bisherigen Schadensverlauf ab.
Dafür muss der Autofahrer beim Vertragsabschluss der neuen Versicherung nur die Vorversicherung und Versicherungsnummer mitteilen. Der Autofahrer wird dann auch bei der neuen Versicherung direkt in die Schadenfreiheitsklasse, die ihm aufgrund des bisherigen Schadenverlaufs zusteht, eingestuft. Lediglich Sondereinstufung werden bei einem Wechsel der Versicherung nicht übernommen.
Schadenfreiheitsrabatt für Zweitwagen
Viele Haushalte in Deutschland besitzen nicht nur ein Auto, sondern sogar zwei oder noch mehr Fahrzeuge. Wenn man bei der gleichen Versicherungsgesellschaft, bei der auch das Erstfahrzeug versichert ist, eine Versicherung für einen Zweitwagen abschließt, kann man oft von besonders günstigen Sonderkonditionen profitieren. Viele Kfz-Versicherungen stufen den Zweitwagen direkt zu Beginn in eine höhere Schadenfreiheitsklasse ein. Bei manchen Versicherungsunternehmen besteht sogar die Möglichkeit, mit dem Zweitwagen den Schadenfreiheitsrabatt von Erstwagen zu übernehmen. Das lohnt sich natürlich besonders dann, wenn man mit dem Erstfahrzeug bereits einen hohen Rabatt erreicht hat.
Schadenfreiheitsrabatt übertragen
Wer einen hohen Schadenfreiheitsrabatt hat, muss deutlich weniger für seine Autoversicherung bezahlen. Bis man sich einen hohen Rabatt herausgefahren hat, dauert es aber natürlich erst einmal eine ganze Weile. Schneller geht es, wenn man sich von jemand anderem den Schadenfreiheitsrabatt übertragen lässt. Diese Möglichkeit, den SFR zu übertragen, bieten inzwischen viele Kfz-Versicherer in Deutschland an. Allerdings kann man den Rabatt nicht auf jede beliebige Person übertragen.
Der Personenkreis zwischen denen eine Rabattübertrag zulässig ist, ist stark eingegrenzt. In der Regel kann der Schadenfreiheitsrabatt nur auf Ehepartner und nahe Verwandte übertragen werden. Die genauen Bedingungen für die Rabattübertragung variieren allerdings von Versicherungsgesellschaft zu Versicherungsgesellschaft. Grundsätzlich können aber maximal so viele schadenfreie Jahr übernommen werden, wie man sich bis zu diesem Zeitpunkt hätte selbst erfahren können. Daher lohnt sich eine Übertragung des Rabatts auf einen Fahranfänger, der gerade erst den Führerschein gemacht hat, nicht.
Wann verfällt der Schadenfreiheitsrabatt?
Wenn man seine Autoversicherung beendet, stellt sich die Frage, ob der Schadenfreiheitsrabatt verfällt oder erhalten bleibt. Grundsätzlich gilt, dass eine Unterbrechung von weniger als sechs Monaten keinerlei Auswirkungen auf den Rabatt hat. In dieser Zeit führen die Kfz-Versicherer den Rabattverlauf fort, als hätte es gar keine Pause gegeben. Der Autofahrer kann im Folgejahr sogar noch eine Schadenfreiheitsklasse aufsteigen, sofern er zuvor unfallfrei geblieben ist.
Wie es nach den sechs Monaten mit dem SFR weitergeht, lässt sich nicht pauschal sagen. Es gibt in Deutschland keine festgelegte Regelung zum Verfall des Schadenfreiheitsrabatts. Jede Versicherungsgesellschaft kann selbst bestimmen, wann der Rabatt verfällt. Bei nahezu allen Kfz-Versicherern in Deutschland bleibt der Rabatt aber mindestens für sieben Jahre erhalten. Bei vielen Versicherungsunternehmen dauert es sogar zehn Jahre bis der Schadenfreiheitsrabatt verfällt. Bei einigen Versicherungsgesellschaften muss man sich gar keine Gedanken über den Verfall des Schadenfreiheitsrabatts, da dieser zeitlich unbegrenzt bestehen bleibt.
Rückstufung des Schadenfreiheitsrabatts nach Unfall verhindern
Wenn der Versicherte seiner Versicherung einen Schaden gemeldet hat, büßt er einen Teil des Rabatts ein. Wie viele Schadenfreiheitsklassen die Versicherung einen nach einer Schadensmeldung zurückstuft, richtet sich nach der Rückstufung Tabelle in den allgemeinen Versicherungsbedingungen (AKB). Es gibt aber auch eine Möglichkeit, den Schadenfreiheitsrabatt nach einem Unfall zu retten. Um eine Rückstufung des SFR zu verhindern, muss man von dem sogenannten Schadenrückkauf Gebrauch machen.
Bei einem Schadenrückkauf muss der Versicherungsnehmer seiner Autoversicherung nachträglich sämtliche mit der Schadensregulierung in Zusammenhang stehende Aufwendungen erstatten. Im Gegenzug verzichtet die Versicherung darauf, die Schadenfreiheitsklasse des Versicherten im nächsten Jahr zurückzustufen. Praktisch zahlt der Versicherungsnehmer bei einem Schadenrückkauf alle Kosten des Unfalls aus eigener Tasche. Trotzdem sollte man in jedem Fall der KfzVersicherung den Schaden melden, um nicht das Risiko zu einzugehen, dass die Folgekosten später doch höher ausfallen als zunächst angenommen. Ob sich ein Schadenrückkauf aus finanzieller Sicht lohnt, hängt von verschiedenen Faktoren ab:
- Schadenfreiheitsklasse des Versicherten
- bisherige Versicherungsprämie
- Schadenshöhe
- Höhe der Selbstbeteiligung
Nachdem der Versicherte seiner Autoversicherung einen Schaden gemeldet hat, verbleiben ihm sechs Monate Zeit, um von seinem Recht zum Schadenrückkauf Gebrauch zu machen und damit eine Rückstufung des Schadenfreiheitsrabatts zu verhindern.
Rabattschutz bei der Autoversicherung
In vielen Versicherungsverträgen ist ein sogenannter Rabattschutz enthalten. Der Rabattschutz sorgt dafür, dass die KfzVersicherung die Schadenfreiheitsklasse des Versicherten nach dem ersten gemeldeten Schaden im Folgejahr nicht zurückstuft. Bei vielen Versicherungen besteht sogar die Möglichkeit, nach Anwendung des Rabattschutzes im Folgejahr eine Schadenfreiheitsklasse aufzusteigen. Genauso als wäre der Versicherungsnehmer im abgelaufenen Jahr unfallfrei geblieben. Doch aufgepasst: Nach einem Versicherungswechsel verliert der Rabattschutz seine Wirkung!