Schadenfreiheitsrabatt Rückstufung – Rückstufungstabelle

Rückstufung SchadenfreiheitsrabattHier erfahren Sie, wann Sie mit einer Rückstufung des Schadenfreiheitsrabatts rechnen müssen und wie sie diese verhindern können. Mit dem Schadenfreiheitsrabatt belohnen die Versicherungsgesellschaften Kunden, die lange Zeit schadenfrei bleiben. Mit steigenden Schadenfreiheitsrabatt wird die Kfz-Versicherung immer günstiger. Nach jedem Jahr ohne Schaden erhöht sich der Schadenfreiheitsrabatt. Im Falle einer Schadensmeldung kann es dagegen zu einer Rückstufung des Schadenfreiheitsrabatts kommen. Nachfolgend verraten wir Ihnen, wie Sie ihren Schadenfreiheitsrabatt retten und eine Rückstufung verhindern können.

Kfz-Versicherer belohnen unfallfreies Fahren

Nach jedem Jahr, in dem der Versicherte seiner Autoversicherung keinen Schaden gemeldet hat, steigt er eine Schadenfreiheitsklasse auf. Je länger also der Versicherungskunde unfallfrei unterwegs ist, desto höher steigt sein Schadenfreiheitsrabatt und die Kfz-Versicherung wird entsprechend günstiger. Umgekehrt erfolgt aber eine Rückstufung des Schadenfreiheitsrabatt im Folgejahr, wenn der Versicherte seiner Kfz-Versicherung im vorangegangenen Jahr einen Schaden gemeldet hat.

Die Rückstufungstabelle der Kfz-Versicherung

Ärgerlich ist, dass der Versicherte bei einem Schaden nicht nur eine Schadenfreiheitsklasse zurückgestuft wird, sondern direkt mehrere Schadenfreiheitsklassen verliert. Wie viele SF-Klassen der Versicherungsnehmer nach einem Schaden zurückfällt, wird durch die Rückstufungstabelle festgelegt. Jede Versicherungsgesellschaft verwendet dabei ihre eigene Rückstufungstabelle. Die jeweils gültige Rückstufungstabelle findet man in den allgemeinen Versicherungsbedingungen (AKB) der Versicherungsgesellschaft. Nachfolgend können Sie sich ein Beispiel für eine derartige Rückstufungstabelle ansehen:

Kfz-Haftpflicht  Vollkasko
Bisherige Schadenfreiheitsklasse Nach 1. Schaden Nach 2. Schaden Nach 1. Schaden  Nach 2. Schaden
SF 35 SF 20 SF 8 SF 26 SF 16
SF 34 SF 17 SF 7 SF 22 SF 12
SF 33 SF 16 SF 7 SF 21 SF 12
SF 32 SF 16 SF 6 SF 20 SF 12
SF 31 SF 15 SF 6 SF 20 SF 11
SF 30 SF 15 SF 6 SF 19 SF 11
SF 29 SF 14 SF 6 SF 18 SF 10
SF 28 SF 14 SF 5 SF 18 SF 10
SF 27 SF 13 SF 5 SF 17 SF 9
SF 26 SF 13 SF 5 SF 16 SF 9
SF 25 SF 12 SF 4 SF 16 SF 8
SF 24 SF 12 SF 4 SF 15 SF 8
SF 23 SF 11 SF 4 SF 14 SF 7
SF 22 SF 11 SF 4 SF 14 SF 7
SF 21 SF 10 SF 3 SF 13 SF 6
SF 20 SF 10 SF 3 SF 12 SF 6
SF 19 SF 9 SF 3 SF 12 SF 5
SF 18 SF 9 SF 2 SF 11 SF 5
SF 17 SF 8 SF 2 SF 10 SF 5
SF 16 SF 8 SF 2 SF 10 SF 4
SF 15 SF 7 SF 1 SF 9 SF 4
SF 14 SF 6 SF 1 SF 8 SF 3
SF 13 SF 6 SF 1 SF 7 SF 3
SF 12 SF 5 SF 1 SF 7 SF 2
SF 11 SF 5 SF 1 SF 6 SF 1
SF 10 SF 4 SF 1/2 SF 5 SF 1
SF 9 SF 3 SF 1/2 SF 5 SF 1/2
SF 8 SF 3 SF 1/2 SF 4 SF 1/2
SF 7 SF 2 SF 1/2 SF 3 SF 0
SF 6 SF 2 SF S SF 2 SF 0
SF 5 SF 1 SF S SF 2 SF 0
SF 4 SF 1 SF 0 SF 1 0
SF 3 SF 1 0 SF 1/2 0
SF 2 SF 1/2 0 SF 0 M
SF 1 1/2 0 SF 0 M
SF 1/2 0 M 0 M
S 0 M
0 M M M M
M M M M M

Rabattschutz bewahrt vor Rückstufung nach Schadensmeldung

Es gibt aber auch ein paar Möglichkeiten, wie Sie ihren Schadenfreiheitsrabatt retten und eine Rückstufung nach einem Schaden verhindern können. Zum einen besteht die Möglichkeit, schon vorab einen Rabattschutz im Vertrag zu vereinbaren. Dieser Rabattschutz bewahrt den Versicherungsnehmer davor, nach einer Schadensmeldung im darauffolgenden Jahr zurückgestuft zu werden. Je nach Vertragsgestaltung verhindert der Rabattschutz nicht nur eine Rückstufung, sondern erlaubt dem Versicherten sogar trotz einer Schadenmeldung im Folgejahr eine Schadenfreiheitsklasse aufzusteigen. Der Versicherte wird dann genauso behandelt, als hätte es überhaupt keinen Schaden gegeben.

Allerdings ist der Rabattschutz nicht kostenlos, sondern der Versicherte muss dafür einen Aufpreis auf den Versicherungsbeitrag zahlen. Leider hat der Rabattschutz auch noch einen entscheidenden Nachteil. Bei einem Wechsel zu einer anderen Versicherung verliert der Rabattschutz seine Wirkung.

Durch Schadenrückkauf Rückstufung des Schadenfreiheitsrabatts verhindern

Wer keinen Rabattschutz im Vertrag hat, kann eine Rückstufung der Schadenfreiheitsklasse nach einem Schaden trotzdem noch verhindern. Dazu muss er einen Schadenrückkauf durchführen. Bei einem Schadenrückkauf erstattet der Versicherungskunde seiner Versicherung nach erfolgter Schadensregulierung sämtliche mit dem Schadensfall in Verbindung stehenden Aufwendungen. Im Gegenzug verzichtet die Versicherung auf eine Rückstufung des Schadenfreiheitsrabatt im nachfolgenden Jahr. Praktisch zahlt der Versicherungskunde bei einem Schadenrückkauf also alle Kosten aus eigener Tasche. Dennoch ist es auf jedem Fall ratsam, seiner Autoversicherung zuerst den Schaden zu melden, um nicht das Risiko einzugehen, dass die Folgekosten später doch höher ausfallen als zunächst angenommen. Ein Schadenrückkauf lohnt sich aus finanzieller Sicht immer dann, wenn die Mehrkosten durch die Rückstufung des Schadenfreiheitsrabatts höher ausfallen würden als die Kosten für die Übernahme des Unfallschadens. Dabei müssen folgende Faktoren berücksichtigt werden:

  • Schadenfreiheitsklasse des Versicherten
  • bisherige Versicherungsprämie
  • Schadenshöhe
  • Höhe der Selbstbeteiligung

Nachdem die Versicherung den Schaden reguliert hat, startet eine Frist von sechs Monaten. Innerhalb dieses Zeitraums muss sich der Versicherungsnehmer überlegen, ob er von seinem Recht zum Schadenrückkauf Gebrauch machen will, um eine Rückstufung des Schadenfreiheitsrabatts zu verhindern.

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