Schadenfreiheitsrabatt nach Scheidung

Schadenfreiheitsrabatt nach ScheidungSchadenfreiheitsrabatt nach ScheidungHier erfahren Sie, was mit dem Schadenfreiheitsrabatt nach einer Scheidung passiert. Das Ende einer Ehe bedeutet für alle Beteiligten einen erheblichen Einschnitt im Leben. Dabei gilt es auch die finanziellen Dinge zu regeln. Dazu gehören auch die Versicherungen des früheren Ehepaares. Wenn die Ehepartner früher ihre Versicherungspolicen zusammengelegt haben, benötigen nach der Scheidung beide Partner eine eigene Police. Das gilt natürlich auch für die Kfz-Versicherung, sofern beide Partner ein Auto fahren. Dann stellt sich natürlich auch die Frage, was mit dem gemeinsamen Schadenfreiheitsrabatt nach der Scheidung passiert.

Nur ein Partner kann Schadenfreiheitsrabatt nach Scheidung nutzen

Vom Schadenfreiheitsrabatt hängt ab, wie viel der Versicherungsnehmer für seine Kfz-Versicherung bezahlen muss. Denn mit steigendem Schadenfreiheitsrabatt sinkt der vom Versicherten zu zahlende Beitragssatz. Der Rabatt ist sozusagen die Belohnung für unfallfreies Fahren. Daher dauert es natürlich erst mal einige Jahre bis man sich einen entsprechend hohen Schadenfreiheitsrabatt erarbeitet hat. Leider ist es nicht möglich, dass beide Ehegatten den bisherigen Schadenfreiheitsrabatt nach der Scheidung weiternutzen. Grundsätzlich erlaubt die Versicherung nur einem Partner den Schadenfreiheitsrabatt nach der Scheidung weiter zu verwenden.

Schadenfreiheitsrabatt geht nach Scheidung an den Autohalter

Im Normalfall geht der Schadenfreiheitsrabatt nach der Scheidung immer an den Partner, auf den das gemeinsame Auto vorher zugelassen war. In der Regel erlauben die Versicherer nach der Scheidung auch keine Übertragung des Rabatts auf den anderen Partner mehr. Für den anderen Partner bedeutet das, er muss mit Schadenfreiheitsklasse 1/2 von vorne beginnen. Dementsprechend teuer wird dann auch die Kfz-Versicherung.

Es gibt aber noch eine Sonderregel im Falle einer Scheidung: Falls der andere Partner, das gemeinsame Auto ausschließlich allein gefahren ist und nur durch sein unfallfreies Fahren die Schadenfreiheitsklasse überhaupt erreicht wurde, kann ihm der Schadenfreiheitsrabatt nach der Scheidung zugesprochen werden. Das geht aus einem Urteil des Flensburger Landgerichts (LG Flensburg, Beschluss vom 07.06.2006, Az. 1 T 30/06) hervor.

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