Schadenfreiheitsrabatt übertragen – Rabattübertragung Kfz-Versicherung

Wie kann man bei der Kfz Versicherung den Schadenfreiheitsrabatt übertragen?Hier erfahren Sie, unter welchen Voraussetzungen, man bei der Kfz-Versicherung den Schadenfreiheitsrabatt übertragen kann. Wenn sich der Autofahrer einen hohen Schadenfreiheitsrabatt erarbeitet hat, wird die Autoversicherung deutlich günstiger. Bis dahin ist es aber erst einmal ein langer Weg. Denn pro Jahr ein Versicherter mit seinem Auto maximal eine Schadenfreiheitsklasse aufsteigen, und auch nur unter der Voraussetzung, dass er keinen Unfall verursacht. Wesentlich schneller kommen Sie an eine günstige Autoversicherung, wenn Sie sich von einer anderen Person den Schadenfreiheitsrabatt übertragen lassen. Denn bei den meisten Kfz Versicherungen ist einer Rabattübertragung zwar grundsätzlich möglich, allerdings müssen dafür bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Nachfolgend zeigen wie Ihnen, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, wenn Sie sich von einem anderen Fahrer den Schadenfreiheitsrabatt übertragen lassen wollen.

Von Verwandten den Schadenfreiheitsrabatt übertragen lassen

Als erstes bedarf es für die Rabattübertragung natürlich einer Person, die bereit ist, ihren Rabatt dauerhaft zu Ihren Gunsten aufzugeben. Allerdings können Sie sich nicht einfach von irgendeiner beliebigen Person den Schadenfreiheitsrabatt übertragen lassen. Die Übertragung des Rabatts ist nämlich nur innerhalb eines ganz bestimmten Personenkreises zulässig. In der Regel muss es sich dabei um nahe Verwandte oder Mitglieder einer Haushaltsgemeinschaft handeln. Die genauen Vorschriften für die Rabattübertragung unterscheiden sich allerdings von Versicherungsgesellschaft zu Versicherungsgesellschaft.

Bei manchen Versicherungen ist einer Übertragung des Rabatts nur zwischen Ehegatten, Eltern und Kindern möglich. Andere Versicherungsgesellschaften erlauben eine Rabattübertragung auf alle Verwandten 1. Grades sowie auf alle Mitglieder der häuslichen Gemeinschaft. Einige Versicherungsunternehmen sogar, dass Autofahrer auf ihre Geschwistern den Schadenfreiheitsrabatt übertragen können.

Antrag auf Rabattübertragung bei der Autoversicherung stellen

Als weitere Voraussetzung muss die Person, die sich den Rabatt übernehmen will, gegenüber der Versicherung glaubhaft darlegen, dass sie das Auto, mit dem der Rabatt erfahren wurde, in der Vergangenheit bereits regelmäßig gefahren ist. Andernfalls kann die Autoversicherung eine Rabattübertragung ablehnen. Falls alle diese Voraussetzungen erfüllt sind, steht einer Übertragung des Rabatts nicht mehr im Wege. Hierfür müssen Sie dann bei Ihrer Kfz Versicherung einen Antrag auf Rabattübertragung stellen. Die benötigten Formulare, um sich den Schadenfreiheitsrabatt übertragen zu lassen, sind bei den meisten Kfz-Versicherern auch auf ihrer Internetseite als Download verfügbar.

Schadenfreiheitsrabatt nicht auf Fahranfänger übertragbar

Darüber hinaus gibt es noch eine weitere Einschränkung bei der Übertragung der Schadenfreiheitsklasse zu beachten. Es dürfen nur so viele schadenfreie Jahre übertragen werden, wie die übernehmende Person bis zum Übertragungszeitpunkt hätte selbst erreichen können. Hat jemand z.B. erst seit sechs Jahren seinen Führerschein, so können ihm folglich auch höchstens sechs schadenfreie Jahre, also SF Klasse 6 übertragen werden. Die verbleibende Jahre würden daraufhin verfallen. Daher würde es auch keinerlei Sinn machen, wenn ein Fahranfänger, der gerade erst die Führerscheinprüfung absolviert hat, von einer anderen Person den Schadenfreiheitsrabatt übertragen bekommt.

Tipp: Es gibt jedoch eine clevere Alternative, wie sich diese Problematik umgehen lässt. Das Auto des Fahranfängers wird von den Eltern zunächst als Zweitwagen bei der Autoversicherung angemeldet, um eine günstigere Schadenfreiheitsklasse für den Zweitwagen zu erhalten. Der Fahranfänger wird als Fahrer des Autos und ein Elternteil als Halter des Autos eingetragen. Einige Jahre später kann sich der Fahrer dann von seinen Eltern die Schadenfreiheitsklasse übernehmen. Denn eine Übertragung der SF Klasse für den Zweitwagen lässt den Versicherungsvertrag für das Erstfahrzeug unberührt.

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