Schadenfreiheitsrabatt Verfall – Wann verfällt der Rabatt?

Wann verfällt der Schadenfreiheitsrabatt?Hier erfahren Sie, wann Sie mit einem Verfall des Schadenfreiheitsrabatts rechnen müssen. Wenn man längere Zeit kein Auto besitzt, braucht man natürlich auch keine Kfz-Versicherung mehr. Dann stellt sich die Frage, was mit dem Schadenfreiheitsrabatt nach Beendigung der Versicherung passieren. Nachfolgend gehen wir der Frage auf den Grund, wie lange es dauert, bis der Schadenfreiheitsrabatt verfällt.

Unterbrechung von weniger als sechs Monaten hat keine Auswirkungen

Mit einem hohen Schadenfreiheitsrabatt wird Ihre Kfz-Versicherung merklich günstiger. Allerdings muss man erst einmal längere Zeit ohne Unfall unterwegs gewesen sein, bevor man einen hohen Schadenfreiheitsrabatt erreicht. Doch was ist, wenn man die Kfz-Versicherung eine Zeit lang nicht mehr benötigt und den Versicherungsvertrag auslaufen lässt. Dann wäre es natürlich ausgesprochen ärgerlich, wenn man seinen Schadenfreiheitsrabatt direkt verlieren würde. Schließlich kann es sein, dass man später noch mal eine Autoversicherung abschließen will und dann den Rabatt wieder nutzen will.

Zum Glück verfällt der Schadenfreiheitsrabatt aber nicht direkt nach Beendigung der Kfz-Versicherung. Grundsätzlich gilt, dass eine Unterbrechung von weniger als sechs Monaten keine Auswirkungen auf den Rabatt hat. In diesem Zeitraum führen die Versicherungen den Rabattverlauf fort, als habe es überhaupt keine Pause gegeben. Sie können im nächsten Jahr sogar noch eine Schadenfreiheitsklasse aufsteigen. Voraussetzung ist natürlich, dass der Versicherte unfallfrei geblieben ist.

Unterschiedliche Fristen für den Schadenfreiheitsrabatt Verfall

Was ist aber bei einer längeren Unterbrechung als sechs Monate? Wie lange der Schadenfreiheitsrabatt über die sechs Monate hinaus erhalten bleibt, lässt sich nicht pauschal sagen. In Deutschland gibt es nämlich keine allgemeingültige Regelung zum Verfall des Schadenfreiheitsrabatts. Jede Versicherungsgesellschaft darf selbst festlegen, wann der Rabatt verfällt. In jedem Fall aber lässt sich sagen, dass der Schadenfreiheitsrabatt mindestens sieben Jahre nach Beendigung der Kfz-Versicherung erhalten bleibt. Bei vielen Kfz-Versicherungen verbleibt den Kunden aber noch mehr Zeit bis zum Schadenfreiheitsrabatt Verfall. Oftmals dauert es zehn bis zwölf Jahre, bis der Schadenfreiheitsrabatt verfallen ist. Es gibt sogar einige Kfz-Versicherer, bei denen der Rabatt zeitlich unbegrenzt erhalten bleibt.

Wenn Sie herausfinden wollen, wie lange es bei der jeweiligen Versicherung bis zum einem Verfall des Schadenfreiheitsrabatts dauert, hilft ein Blick in die Allgemeinen Kraftfahrbedingungen (AKB) der jeweiligen Versicherungsgesellschaft. Es kann sich aber auch lohnen mit der Versicherungsgesellschaft individuell zu verhandeln. Manchmal sind die Versicherungsgesellschaft dann zu bereit, Schadenfreiheitsrabatte in Einzelfällen auch länger an anzuerkennen, als in den Allgemeinen Kraftfahrbedingungen angegeben.

Rabatt zur neuen Versicherung mitnehmen

Wenn Sie nach längerer Zeit wieder eine Kfz-Versicherung abschließen wollen, sollten Sie unbedingt versuchen, Ihren früheren Schadenfreiheitsrabatt anrechnen zu lassen, da sich so der zu zahlende Versicherungsbeitrag deutlich reduzieren lässt. Ansonsten wird die Versicherung mit SF-Klasse ½ zum Start sehr teuer. Deshalb ist es empfehlenswert, nach der Abmeldung Ihres Autos die Versicherungsunterlagen aufzuheben, damit Sie bei einem späteren Neuabschluss die alte Vertragsnummer angeben können.

Falls Sie nach einer Unterbrechung ihren Schadenfreiheitsrabatt reaktivieren möchten, müssen Sie nicht zwangsläufig zurück zu Ihrer alten Kfz-Versicherung gehen, sondern Sie können auch eine andere Versicherungsgesellschaft nehmen. Mitunter kann es sogar sinnvoll sein, zunächst eine teurere Autoversicherung zu wählen, die dafür aber den früheren Rabatt anerkennt. Nach einem Jahr können sie dann immer noch mit dem anerkannten Schadenfreiheitsrabatt zu einer anderen, günstigeren Versicherung wechseln.

Schadenfreiheitsrabatt vor Verfall bewahren

Damit die neue Versicherung den früheren Rabatt anerkennen kann, muss die neue Versicherung beim Vorversicherer die Höhe der bei ihm angesammelten SF-Klassen abfragen. Dafür ist es erforderlich, dass die Daten noch beim Vorversicherer gespeichert sind. Viele Versicherungsunternehmen löschen die Daten ihrer früheren Kunden jedoch nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen.

Um möglichen Ärger mit gelöschten Daten und einen damit einhergehenden Schadenfreiheitsrabatt Verfall vorzubeugen, ist es ratsam, sich bei der Kündigung der Kfz-Versicherung vorsorglich eine Bescheinigung gemäß Paragraf 5 des Pflichtversicherungsgesetzes ausstellen zu lassen. Die Versicherungsunternehmen sind dazu verpflichtet, die Dauer des Vertragsverhältnisses und die Anzahl der gemeldeter Schäden schriftlich zu bestätigen. Diese Bescheinigung akzeptieren viele Kfz-Versicherer als Nachweis der Schadenfreiheitsklasse, auch wenn Ihre eigene Versicherung die entsprechenden Daten bereits gelöscht hat.

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