Hier erfahren Sie, was mit dem Schadenfreiheitsrabatt nach einem Versicherungswechsel geschieht. Teilweise gibt es enorme Preisunterschiede zwischen den Kfz-Versicherern. Mit einem Wechsel zu einer günstigeren Kfz-Versicherung lässt sich daher mitunter sehr viel Geld einsparen. Es stellt sich nur die Frage, was aus dem hart erarbeiteten Schadenfreiheitsrabatt nach dem Versicherungswechsel wird. Nachfolgend gehen wir dieser Frage auf den Grund.
Schadenfreiheitsrabatt wird beim Versicherungswechsel übernommen
Viele Versicherungskunden lassen das mit einem Versicherungswechsel verbundene Sparpotenzial ungenutzt, weil sich fürchten, sie könnte dadurch ihren hart erarbeiteten Schadenfreiheitsrabatt verlieren. Doch diese Angst ist völlig unbegründet. Wenn sich der Versicherungsnehmer dazu entscheidet zu einer anderen Versicherungsgesellschaft zu wechseln, fragt die neue Versicherung bei der vorherigen Versicherungsgesellschaft die Anzahl der schadenfreien Jahre ab. Dazu muss der Versicherungskunde der neun Versicherung bei Vertragsabschluss lediglich seine Vorversicherung und Versicherungsnummer mitteilen. Der Versicherte wird dann auch bei der neuen Versicherung direkt wieder in die Schadenfreiheitsklasse eingestuft, die ihm aufgrund seines bisherigen Schadensverlaufs zusteht.
Unterschiede bei den Beitragssätzen
Der Schadenfreiheitsrabatt bleibt demnach bei einem Versicherungswechsel erhalten. Was sich aber nach dem Wechsel zu einer anderen Versicherung ändern kann, ist der mit der Schadenfreiheitsklasse verknüpfte Beitragssatz. Denn den Beitragssatz darf jede Versicherungsgesellschaft selbst festlegen. Eine Schadenfreiheitsrabatt Tabelle mit den Beitragssätzen finden Sie in den allgemeinen Versicherungsbedingungen (AKB) des Versicherungsunternehmens.
Vorsicht bei Sondereinstufungen!
Aufpassen muss man allerdings bei sogenannten Sondereinstufungen. Sondereinstufungen werden beispielsweise gewährt, wenn ein Zweitwagen bei der gleichen Versicherung wir das Erstfahrzeug versichert wird. Auch junge Fahrer, die ihr Auto bei derselben Versicherungsgesellschaft wie ihre Eltern versichern, können häufig von Sondereinstufung profitieren. Da diese Sondereinstufungen individuell mit der alten Versicherung ausgehandelt wurden, werden Sondereinstufung bei einem Wechsel zu einer anderen Versicherung in der Regel nicht übernommen.
Rabattschutz wird bei Versicherungswechsel nicht berücksichtig
Das gleiche Problem gibt es auch beim Rabattschutz. Der Rabattschutz sorgt dafür, dass der Schadenfreiheitsrabatt nach einem vom Versicherten gemeldeten Schadensfall im Folgejahr nicht zurückgestuft wird. In vielen Versicherungsverträgen ist dieser Rabattschutz integriert. Bei einem Versicherungswechsel wird die Schadenfreiheitsklasse aber so berechnet, als hätte es keinen Rabattschutz gegeben. Das kann je nach Schadensverlauf dazu führen, dass nach dem Versicherungswechsel ein niedriger Schadenfreiheitsrabatt zugrunde gelegt wird. Denn Schäden, die in Vergangenheit dank des Rabattschutzes unter den Tisch gefallen sind, wirken sich nachträglich dann doch noch negativ auf den Schadenfreiheitsrabatt aus.