Hier erfahren Sie, wie Sie mit einem Schadenrückkauf Ihren Schadenfreiheitsrabatt nach einem Unfall retten können. Je länger der Versicherte schadenfrei bleibt, desto höher ist der Schadenfreiheitsrabatt. Dementsprechend günstiger werden dann auch die Vollkaskoversicherung und die Kfz-Haftpflichtversicherung. Wenn der Versicherte der Versicherung einen Schaden meldet, wird sein Schadenfreiheitsrabatt jedoch wieder herabgestuft und die Versicherungsbeiträge steigen wieder.
Doch es gibt eine Möglichkeit, die den Schadenfreiheitsrabatt nach einem Unfall zu retten: Durch einen Schadenrückkauf. Bei einem Schadenrückkauf erstattet der Versicherte nach erfolgter Schadensregulierung seiner Kfz-Versicherung die komplette Schadenssumme. Im Gegenzug verzichtet die Kfz-Versicherung dann auf eine Rückstufung des Schadenfreiheitsrabatts.
Wann lohnt sich ein Schadenrückkauf?
Für den Versicherten stellt sich nach Unfall dann natürlich die Frage, ob sich für ihn ein Schadenrückkauf lohnen würden, um den Schadenfreiheitsrabatt zu retten. Leider lässt sich nicht pauschal sagen, wann ein Schadenrückkauf finanziell lohnenswert ist und wann nicht. Ob ein Schadenrückkauf wirtschaftlich sinnvoll ist, ist nämlich immer einzelfallabhängig. Es muss dabei berechnet werden, ob die Mehrkosten durch die Rückstufung des Schadenfreiheitsrabatts den Versicherten teurer zu stehen kommen würden als die Übernahme der Unfallkosten. Nur dann lohnt sich der Schadenrückkauf für den Versicherten. Folgende Faktoren müssen dabei immer berücksichtigt werden:
- Schadenfreiheitsrabatt des Versicherten
- bisherige Versicherungsprämie
- Schadenshöhe
- Höhe der Selbstbeteiligung
Schadenrückkaufrechner der Stiftung Warentest
Es gibt aber sogenannte Schadenrückkaufrechner, die Ihnen sagen, bis zu welcher Schadenssumme sich ein Schadenrückkauf für Sie lohnen würde. Wir empfehlen Ihnen hierfür den Schadenrückkaufrechner der Stiftung Warentest. Der Schadenrückkaufrechner der Stiftung Warentest seht Ihnen auf der Internetseite der Stiftung Warentest kostenlos zur Verfügung. Alternativ stellen auch viele Versicherungsgesellschaften den Versicherten auf ihrer Internetseite einen Schadenrückkaufrechner zur Verfügung.
Schadenrückkauf bei Kfz-Haftpflicht und Vollkasko
Ein Schadenrückkauf ist nur bei der Kfz-Haftpflichtversicherung und der Vollkaskoversicherung möglich, nicht jedoch bei der Teilkaskoversicherung. Bei der Teilkaskoversicherung würde ein Schadenrückkauf auch keinen Sinn machen, da dort der Schadenfreiheitsrabatt nicht zur Anwendung kommt. Versicherte sollten dabei auch immer bedenken, dass es bei der Vollkaskoversicherung und der Kfz-Haftpflichtversicherung jeweils einen separaten Schadenfreiheitsrabatt gilt. Die Meldung eines Vollkaskoschadens hat daher auch keinen Einfluss auf den Rabatt bei der Kfz-Haftpflichtversicherung. Umgekehrt gilt das natürlich genauso für einen Schaden bei der Kfz-Haftpflichtversicherung.
Frist von sechs Monaten
Ob sich ein Schadenrückkauf für den Versicherten lohnt, ist nicht immer direkt ersichtlich. Der Versicherte muss sich also erst einmal gründlich überlegen, ob er einen Schadenrückkauf durchführen will, um seinen Schadenfreiheitsrabatt nach einem Unfall zu retten. Doch keine Sorge, der Versicherte muss sich nicht direkt entscheiden, ob er von dem Recht zum Schadenrückkauf Gebrauch machen will. Denn die Kfz-Versicherung räumt dem Versicherten eine Frist von sechs Monaten, in der er sich überlegen kann, ob er einen Schadenrückkauf vornehmen will.
Unfall auf jeden Fall der Versicherung melden
Man könnte nun natürlich auch auf die Idee kommen, anstelle eines Schadenrückkaufs den Schadensfall der Kfz-Versicherung erst gar nicht zu melden und den Schaden direkt aus der eigenen Tasche zu bezahlen. Doch diese Alternative ist nicht empfehlenswert. Denn es besteht sonst die Gefahr, dass sich später herausstellt, dass die Folgekosten eines Unfalls doch höher ausfallen als zunächst kalkuliert. Wenn Sie den Schaden der Kfz-Versicherung gemeldet haben, sind Sie jedoch auf der sicheren Seite, falls die Schadenssumme höher als zunächst erwartet ausfällt.