Hier erfahren Sie, in welchen Fällen die Vollkaskoversicherung für einen Schaden zahlt. Gesetzlich vorgeschrieben ist in Deutschland nur die Kfz-Haftpflichtversicherung. Allerdings zahlt diese bei einem Unfall auch nur für die Unfallschäden des Unfallgegners. Wer die Schäden am eigenen Auto nicht selbst zahlen will, benötigt zusätzlich auch noch eine Vollkaskoversicherung. Nachfolgend erklären wir Ihnen, in welchen Fällen die Vollkaskoversicherung einen Schaden übernimmt.
Vollkaskoversicherung bei selbst verschuldeten Unfällen
Im Gegensatz zur Kfz-Haftpflicht ist die Vollkaskoversicherung eine freiwillige Versicherung für Autobesitzer. Nach einem Verkehrsunfall, den man selbst verschuldet hat, kommt die Kfz-Haftpflichtversicherung grundsätzlich nur für die Schäden des Unfallgegners auf.
Doch was ist mit den Schäden am eigenen Fahrzeug? Wenn man diese nach einem selbst verschuldeten nicht aus eigener Tasche bezahlen möchte, sollte man eine Vollkaskoversicherung als Ergänzung zur Kfz-Haftpflicht abschließen. Denn die Vollkaskoversicherung übernimmt auch die Schäden am Fahrzeug des Versicherungsnehmers, wenn dieser für den Unfall verantwortlich ist.
Unfallschäden können mitunter ganz schön ins Geld gehen. Im schlimmsten Fall kann es sogar zu einem Totalschaden kommen. Das wird dann richtig teuer. Deshalb wird der Abschluss eine Vollkaskoversicherung insbesondere für Neuwagen und Fahrzeuge mit einem hohen Restwert empfohlen.
Vollkasko übernimmt Schäden durch Vandalismus
Wenn andere Leute das Auto mutwillig beschädigen, ist das mehr als ärgerlich. Sofern die Täter nicht gefasst werden können, droht man als Autobesitzer auf den Kosten sitzen zu bleiben. Wer das verhindern will, braucht eine Vollkaskoversicherung. Die Vollkaskoversicherung kommt nämlich auch für Schäden durch Vandalismus auf. Bei Vandalismusschäden handelt es um Schäden am Fahrzeug des Versicherungsnehmers, die mutwillig von einer dritten Person herbeigeführt worden sind.
Vollkaskoversicherung zahlt bei Elementarschäden
Neben den bereits erwähnten Schäden deckt die Vollkaskoversicherung zudem alle Schäden ab, die auch von der Teilkasko übernommen werden. Dazu gehören zum einen Elementarschäden am Fahrzeug, die durch Sturm, Hagel, Blitzschlag, Lawinen oder Überschwemmung verursacht worden sind. Außerdem zahlt die Vollkasko ebenso wie die Teilkasko bei Unfallschäden nach einem Zusammenstoß mit Haarwild. Des Weiteren werden auch noch folgende Schäden sowohl von der Vollkasko als auch von der Teilkasko abgedeckt:
- Diebstahlschäden
- Brandschäden
- Glasbruchschäden
- Schäden durch Marderbiss
Schadenfreiheitsrabatt bei der Vollkaskoversicherung
Bei der Vollkaskoversicherung gibt es anders als bei der Teilkaskoversicherung einen Schadenfreiheitsrabatt. Der Schadenfreiheitsrabatt steigt nach jedem Jahr, in dem der Versicherung kein Schaden gemeldet wurde. Dadurch wird die Versicherung im Laufe der Zeit immer günstiger, bis man die maximale Schadenfreiheitsklasse erreicht hat.
Aber aufgepasst: Nachdem man seiner Versicherung einen Schaden gemeldet hat, kommt es normalerweise zu einer Rückstufung der Schadenfreiheitsklasse. Dadurch steigt die Versicherung dann wieder im Preis. Es gibt aber zum Glück auch einige Möglichkeiten, wie man die Rückstufung der Schadenfreiheitsklasse nach einer Schadensmeldung noch abwenden kann. Dazu gehört der sogenannte Schadenrückkauf. Ausführliche Informationen zum Schadenrückkauf erhalten Sie auf der folgenden Seite.